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   OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92 (https://dejure.org/1993,5474)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.10.1993 - 1 L 95/92 (https://dejure.org/1993,5474)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 1 L 95/92 (https://dejure.org/1993,5474)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AgrarR 1994, 409
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 6 M 531/93

    Rechtmäßigkeit einer an einen landwirtschaftlichen Betrieb heranrückenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92
    Der Senat hat überlegt, ob die VDI-Richtlinie 3471 auf die Rinderhaltung entsprechend angewendet werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.09.1989 - 5 S 1373/89 -, RdL 1990, 8, aber ohne nähere Begründung; anders OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.03.1993 - 6 M 531/93 -, BauR 1993, 444).

    An einer schematischen Umrechnung der Bewertungsmaßstäbe der VDI-Richtlinie 3471 auf die Rinderhaltung sieht sich der Senat gehindert, da zum einen, wie auch Dr. M. ausgeführt hat, die Geruchsintensität von Emissionen aus der Rinderhaltung erheblich geringer als bei der Schweinehaltung ist (so auch Dr. K. S. 5; auch OVG Lüneburg Beschl. v. 10.03.1993, aaO) und daher die Akzeptanz gegenüber Gerüchen aus der Rinderhaltung größer ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1992 - 1 L 235/91

    Einfamilienhausgrundstück; Störung; Abwehrrecht; Nachbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92
    Bei der Bewertung dieser Geruchsimmissionen ist, ähnlich wie bei Immissionen durch Lärm, von einer normalen Empfindlichkeit auszugehen (zum Maßstab bei Lärm siehe Urt. des Senates v. 24. November 1992 - 1 L 235/91 -).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92
    Eine drittschützende Wirkung kommt dem Gebot der Rücksichtnahme zu, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierbarer Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Rahmen des § 34 Abs. 2 BauGB auch § 15 Abs. 1 BauNVO anwendbar, in dem - ebenso wie in dem Begriff des Einfügens i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB - das Rücksichtnahmegebot gesetzlich verankert ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1990 - 4 B 240.89 -, BRS 50 Nr. 79; BVerwG, Urt. v. 18.10.1985 - 4 C 19.82 -, BRS 44 Nr. 71).
  • BVerwG, 12.02.1990 - 4 B 240.89

    Mischgebiet: Geschoßweise Gliederung der Nutzungsart

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Rahmen des § 34 Abs. 2 BauGB auch § 15 Abs. 1 BauNVO anwendbar, in dem - ebenso wie in dem Begriff des Einfügens i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB - das Rücksichtnahmegebot gesetzlich verankert ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1990 - 4 B 240.89 -, BRS 50 Nr. 79; BVerwG, Urt. v. 18.10.1985 - 4 C 19.82 -, BRS 44 Nr. 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 1373/89

    Rücksichtnahme eines privilegierten Vorhabens auf die noch nicht verwirklichten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92
    Der Senat hat überlegt, ob die VDI-Richtlinie 3471 auf die Rinderhaltung entsprechend angewendet werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.09.1989 - 5 S 1373/89 -, RdL 1990, 8, aber ohne nähere Begründung; anders OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.03.1993 - 6 M 531/93 -, BauR 1993, 444).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen; Schutz von Außenwohnbereichen; Ansatz des

    Damit übereinstimmend geht auch die Rechtsprechung von einer im Vergleich zur Schweinehaltung größeren Akzeptanz gegenüber Gerüchen aus der Rinderhaltung allgemein aus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.3.2011 - 2 A 371/09 -juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 28.10.1993 - 1 L 95/92 - juris) und hat der 8. Senat des beschließenden Verwaltungsgerichtshofs Gerüche aus der Rinderhaltung generell mit einem Gewichtungsfaktor von 0, 5 in Ansatz gebracht (Urt. vom 18.1.2011, a. a. O.).
  • VG Stuttgart, 14.10.2003 - 6 K 1480/02

    Unzulässigkeit eines Schweinemastbetriebs wegen Geruchsbelästigungen

    Während z.B. eine deutliche Wahrnehmung von Gerüchen bei Geruchskonzentrationen zwischen 5 und 10 GE/m 3 angenommen wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 -, OVG Münster, Urt. v. 08.02.1990, NuR 1991, 286; OVG Schleswig, Urt. v. 28.10.1993, RdL 1994, 175f), sehen andere Gerichte eine deutliche Wahrnehmbarkeit bereits oberhalb einer Schwelle von 2 - 3 GE/m 3 als gegeben an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -).

    Hinsichtlich der Häufigkeiten nach Jahresstunden wird allgemein bei Geruchsbeeinträchtigungen in einer Intensität von über 3 GE/m 3 bei rund 3 % der Jahresstunden und bei Geruchsbeeinträchtigungen in einer Intensität von über 5 GE/m 3 bei rund 2 % der Jahresstunden davon ausgegangen, dass solche Immissionen in einem dörflich geprägten Gebiet grundsätzlich zumutbar sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.1992 - a.a.O. und Beschl. v. 12.10.1994 - a.a.O.; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 28.10.1993 a.a.O.: Gerüche oberhalb von 2 GE/m 3 bei 6 % der Jahresstunden in einem Dorfgebiet zumutbar).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2011 - 2 A 371/09

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplans; Erforderlichkeit einer Datierung

    vgl. OVG S.-H., Urteil vom 28. Oktober 1993 - 1 L 95/92 -, juris Rn. 46 f. (nachgehend BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 4 B 16.94 -, NVwZ-RR 1995, 6 = juris Rn. 3); Nds. OVG, Beschluss vom 10. März 1993 - 6 M 531/93 -, BRS 55 Nr. 82 = juris Rn. 2.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2006 - 1 LA 5/06
    Für Problemlagen (etwa) im Bereich der Landwirtschaft können speziellere - allgemein anerkannte - Regelwerke als Beurteilungsgrundlage angewandt werden (vgl. zu den VDI-Richtlinien 3471 ff.: Beschl. d. Senats v. 19.09.2002, 1 L 136/02, NordÖR 2002, 459 sowie Urt. d. Senats v. 28.10.1993, 1 L 95/92, SchlHA 1994, 130).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2006 - 1 MR 5/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Bebauungsplans; Der Bau von

    Die weitere Frage, ob die vom Antragsteller geltend gemachte betriebliche (Weiter-) Entwicklung ohnehin nicht realistisch ist, weil zum einen der vorhandene Baubestand auf dem Hof dafür schon nach der Genehmigungslage keinen Raum bietet und zum anderen die vorhandenen Wohnutzungen auf dem Hof, an der Langen Reihe und am 2. R.r Weg einer Wieder- oder Neuerrichtung eines Schweinemast- oder Sauenstalles entgegenstünden (vgl. Urt. des Senats v. 28.10.1993, 1 L 95/92, SchlHA 1994, 130 = RdL 1994, 175), kann nach alledem im Rahmen der vorliegenden Entscheidung offen bleiben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94

    Normenkontrollantrag; Landwirt; Bebauungsplan; Wohnbebauung; Planurkunde;

    Hinzu kommt, daß in einem Dorfgebiet dorftypische Immissionen zumutbar sind (vgl. hierzu Urt. des Senats v. 28.10.1993 - 1 L 95/92 -, SchlHA 1994, S. 130: Zur Bullenhaltung in einem Dorfgebiet) und von den angrenzenden Bewohnern hingenommen werden müssen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1997 - 1 K 10/96

    Konfliktbewältigung; Industriegebietsfläche; Landwirtschaftlicher Betrieb

    Zum maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) bestanden keine vergleichbaren technischen Regelwerte wie die VDI-Richtlinie 3471 (Emissionsminderung Tierhaltung-Schweine) und 3472 (Hühner) für die Beurteilung von Geruchsbelastungen durch Rinder (zur Frage der Bewertung von Geruchsbelastungen durch Rinder siehe Urt. d. Senates v. 10.08.1994 - 1 K 2/94 - zur Beurteilung der nachbarrechtlichen Unzumutbarkeit von Geruchsbelastungen durch Bullenmast in einer dörflichen Lage siehe Urt. d. Senates v. 28.10.1993 - 1 L 95/92 -, AgrarR 1994, 409).
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